Regelwerk

Regelwerk der Politiksimulation „Die Bundesrepublik“
1. Geltungsbereich
Diese Fassung dient der Festlegung der Spielregeln der Politiksimulation „Die Bundesrepublik“. Spielregeln im Sinne dieser Fassung sind alle Regelungen, die sich die Spielerschaft von Die Bundesrepublik durch Mehrheitsbeschluss gegeben hat.
2. Account
Jeder ist dazu berechtigt einen wahlberechtigten Account (= Hauptaccount) zu besitzen.
Der Accountname muss mindestens aus einem Vor- und einem Nachnamen bestehen und darf, mit Ausnahme von maximal zwei Punkten und Bindestrichen, ausschließlich Buchstaben enthalten. Widerspricht ein Accountname diesen Vorschriften, so kann der Besitzer des Accounts dazu aufgefordert werden, diesen zu ändern. Zusätzlich darf darf sich jeder Mitspieler neben seinem Hauptaccount einen Medien- oder Richteraccount anlegen. Parteien erhalten von der Administration einen zur Verfügung gestellten Parteiaccount, zur Verwaltung des Parteiforums, sowie zur Publikation von Mitteilungen der Partei.
3. Unterscheidung zwischen SimOff und SimOn
Alle Texte, die in den Sim-On-Foren gepostet werden und keine explizite Kennzeichnung wie Klammern, Spoiler oder Sternchen enthalten, sind als Sim-On-Aussagen zu werten. Likes, Dislikes und sonstige Reaktionen sind SimOff zu werten.
4. Unvereinbarkeit von Ämtern
Der Bundespräsident darf keine weiteren Sim-On-Ämter innehaben. Wird er gewählt, so hat er bei Annahme der Wahl alle weiteren Sim-On-Ämter niederzulegen. Ebenso ist eine zeitgleiche Mitgliedschaft in Bundestag und Bundesrat ist nicht möglich. Richter des Bundesverfassungsgerichtes dürfen weder der Bundesregierung, dem Bundestag noch dem Bundesrat angehören.
5. Verlust von Ämtern
Der Verlust jeglicher Ämter erfolgt durch 14-tägige Inaktivität. Als inaktiv gilt, wer 14 Tage nicht eingeloggt war.
6. Parteien
Jede Partei muss demokratisch organisiert sein und in regelmäßigen Abständen Wahlen der Parteiführung durchführen. Dabei muss jedem Parteimitglied die Möglichkeit haben innerhalb der Partei das aktive und passive Wahlrecht auszuüben. Eine temporäre Aussetzung des aktiven Wahlrechts durch Beschluss der Partei im Rahmen ihrer Satzung ist möglich. Tritt eine Partei bei zwei Bundestagswahlen in Folge nicht an oder scheitert zweimal an der 5% Hürde, gilt die Partei als aufgelöst.
7. Parteigründungen
Jeder Mitspieler hat das Recht eine politische Partei zu gründen. Die erforderliche Anzahl von Gründungsmitgliedern einschließlich des Parteigründers beträgt vier. Als Parteigründer oder Gründungsmitglied kann nur auftreten, wer parteilos ist und in den letzten zehn Wochen an keiner erfolgreichen Parteigründung mitgewirkt hat. Die grundlegende politische Orientierung sowie die wichtigsten Ziele der Partei sind bei der Parteigründung durch den Parteigründer öffentlich vorzustellen.
8. Bundestagswahl
Die Bundestagswahl findet in regelmäßigen Abständen von 10 Wochen statt. Wahlberechtigt ist, wer mindestens 18 Sim-On-Beiträge verfasst hat. Listen für die Bundestagswahl sind im dafür vorgesehenen Thread bis zum Tag vor Beginn der Bundestagswahl in Textform zu veröffentlichen. Verspätet eingereichte Listen werden nicht berücksichtigt. Zur Einreichung von Listen sind Parteien sowie unabhängige Listen mit mindestens drei gewählten Listenplätzen berechtigt; Listenvereinigungen mehrerer Parteien sind zulässig. Kandidaturen für die Direktmandate sind im dafür vorgesehenen Thread unter Nennung des Bundeslandes bis zum Tag vor Beginn der Bundestagswahl bekanntzugeben. Bei der Bekanntgabe ist ebenfalls mittzuteilen, ob die Person Kandidat einer Liste oder unabhängiger Kandidat ist. Verspätet eingereichte Kandidaturen werden nicht berücksichtigt. Für Unabhängige Kandidaten gilt, sie dürfen sich in der Legislaturperiode nach der Wahl keiner Partei oder Fraktion anschließen.
9. Landtagswahlen
Die Legislaturperiode in den Bundesländern beträgt 12 Wochen. Die Administration eröffnet eine Woche vor jeder Landtagswahl einen Thread "Listen für die XX. Wahl des Landtages". Listen für die Landtagswahlen sind im dafür vorgesehenen Thread bis zum Tag vor Beginn der Landtagswahl in Textform zu veröffentlichen. Verspätet eingereichte Listen werden nicht berücksichtigt. Unabhängige Listen sind zulässig. Es muss lediglich der Name der zur Wahl stehenden Liste genannt werden. Die Administration ist für die fristgerechte Einleitung der Landtagswahlen und die offizielle Ergebnisverkündung zuständig. Pro Stimme bei der Landtagswahl erhält die jeweilige Liste einen Sitz. Die Mandate können während der Legislaturperiode unter den Mitgliedern der jeweiligen Landesparteien beliebig getauscht werden. Kann ein Mandat nicht mehr besetzt werden, so bleibt dieses frei, kann aber jederzeit wieder besetzt werden. Die Mandate sind an die jeweiligen Listen gebunden, nicht an die Landtagsmitglieder selbst. Mitglieder eines Bundeslandes, welche nicht dem Landtag angehören, besitzen alle Rechte eines Landtagsabgeordneten, abgesehen von der Möglichkeit einer Kandidatur für das Landtagspräsidium und der Möglichkeit an Wahlen und Abstimmungen im Landtag teilzunehmen.
10. Wahl des Ministerpräsidenten
Der Regierungschef in den Bundesländern wird auf Vorschlag einer oder mehrerer Parteien gewählt. Der Vorschlag ist beim Parlamentspräsidium abzugeben.
Geht beim Parlamentspräsidium binnen 14 Tagen nach der Wahl des Landesparlaments kein Vorschlag ein, so wird eine offene Kandidaturphase mit anschließender Wahl eingeleitet. Bei Rücktritt des Ministerpräsidenten erfolgt eine Neuwahl. Der gewählte Ministerpräsident bleibt bis zum Ende der Legislaturperiode im Amt.
11. Wahlberichterstattung
Jedem Medium ist es freigestellt, bei jeder Bundes- oder Landtagswahl eine Wahlberichterstattung abzuhalten. Eine Ausschreibung ist vom Bundeswahlleiter zwei Wochen vor der nächsten Bundes- oder Landtagswahl zu eröffnen.
12. Sitzzuteilung im Bundestag
Der Bundestag besteht aus 10 Mitgliedern und wird in einer personalisierten Verhältniswahl gewählt. Jedes simulierte Bundesland bildet ein Direktmandat. Gewählt ist der Bewerber, der die meisten gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Administration zu ziehende Los. Steht nur eine Person zur Wahl erhält sie das Mandat, wenn sie mehr gültige Ja- als Nein-Stimmen auf sich vereinigen kann. Bei Verteilung der Sitze auf die Listen werden nur Listen berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent im Wahlergebnis erhalten haben. Die Sitze im Bundestag werden nach dem Sainte-Laguë-Verfahren auf die Listen verteilt. Erreicht eine Partei mehr Direktmandate als es ihrem Anteil in Zweitstimmen entspricht, entstehen ausgleichslose Überhangmandate.
13. Der Bundestag
Der Alterspräsident (MdB mit den meisten Tage durchgehend im Bundestag) leitet die konstituierende Sitzung und lässt ein neues Bundestagspräsidium wählen. Tritt ein Mitglied des Bundestages von seinem Mandat zurück, rückt der nächste Bewerber derjenigen Wahlliste, für die das Mitglied kandidiert hat, nach, sofern die Liste noch nicht erschöpft ist, andernfalls bleibt das Mandat unbesetzt. Mitglieder des Bundestages, die in einem Wahlkreis direkt gewählt wurden, verlieren ihr Mandat, wenn sie den Wahlkreis (Bundesland) wechseln.
14. Der Bundesrat
Die Stimmverteilung ergibt sich durch die abgegebenen Stimmen bei jeder Bundestagswahl.
1 bis 8 Stimmabgaben: 3 Stimmen im Bundesrat
9 bis 14: 4 Stimmen im Bundesrat
Mehr als 14: 5 Stimmen im Bundesrat
Jedes Land kann so viele Mitglieder entsenden, wie es Stimmen hat. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden. Ein Vertreter eines Bundeslandes gibt die gesamten Stimmen für dieses Bundesland ab. Das Präsidium des Bundesrates besteht aus dem Präsidenten, dem ersten Vizepräsidenten und dem zweiten Vizepräsidenten. Dabei wechselt das Präsidium turnusgemäß alle 6 Wochen.
15. Der Bundespräsident
Die Wahl des Bundespräsidenten erfolgt durch die gesamte Spielerschaft. Die Amtsdauer des Bundespräsidenten beträgt 14 Wochen.
16. Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht setzt sich aus zwei Senaten mit jeweils vier Mitgliedern zusammen. Dabei werden alle Aufgaben des Bundesverfassungsgerichtes und der Landesverfassungsgerichtshöfe übernommen. Gewählt werden die Richter für eine Amtszeit von 16 Wochen. Dabei werden jeweils zwei Richter im Bundestag und Bundesrat gewählt.
17. Zuständigkeiten der Administration
Die Administration besteht aus durch den Betreiber der Plattform bestimmten hauptamtlichen Administratoren und aus Wahl-Administratoren. Die Administration übernimmt die Leitung der Simulation. Die Administration ist verantwortlich für die Verwaltung der Benutzergruppen und die rechtzeitige Erteilung und Entziehung von Rechten. Sie hat die Rechte so zu erteilen und zu entziehen sowie Nutzer zu sanktionieren, sodass entsprechend den Spielregeln ein reibungsloser Simulationsablauf ermöglicht wird.
18. Verwarnungen
Bei Verstößen gegen Spielregeln, Spamming, Trolling, Trennungsgebot oder einer bewussten Störung des Simulationsablaufes (Fail RP) kann eine Verwarnung durch die Administration ausgesprochen werden. Die maximale Höhe einer Verwarnung liegt bei drei. Sollten drei Verwarnung erreicht sein, erfolgt durch die Administration ein Ausschluss von bis zu zwölf Wochen. Verwarnungen lassen sich im Rhythmus von 12 Wochen abbauen.
19. Ausschluss auf Zeit und dauerhafter Ausschluss
Der Ausschluss auf Zeit erfolgt automatisch, wenn drei Verwarnungen erreichten wurden. Ein dauerhafter Ausschluss erfolgt auf Grund eines gesonderten Beschlusses durch die Administration, außer bei missbräuchlicher Nutzung mehrerer Benutzerkonten erfolgt automatisch ein dauerhafter Ausschluss.
20. Meldung von Verstößen
Jeder ist dazu berechtigt, der Administration ein Verhalten eines Spielers zu melden, welches er als regelwidrig erachtet. Der Meldung soll eine ausführliche Begründung beigefügt werden. Bei Missbrauch der Meldefunktion kann die Administration eine Verwarnung aussprechen. Als Missbrauch anzusehen ist insbesondere mehrfaches offensichtlich unbegründetes Melden mit unterlassener Begründung der Meldung.
21. Anzeigepflichten
Medienaccounts oder der Wechsel seines Accounts zu einem Hauptaccount ist bei der Administration rechtzeitig anzumelden. Bei unterlassener Meldung nach Hinweis der Administration kann eine Verwarnung erfolgen.
22. Beleidigung, Diskriminierung, und Verhetzung
Eine Beleidigung ist jeder Beitrag, der dazu geeignet ist, einen Mitspieler verächtlich zu machen oder öffentlich herabzuwürdigen. In simulierten Situationen vorgenommene Provokationen, Überspitzungen oder sonstige Verwendung politischer Kommunikation sind nicht als Beleidigung anzusehen; dies gilt nicht, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Häufigkeit den Simulationsfluss erheblich stören oder bewusst darauf abzielen, Empörung hervorzurufen.
Als Diskriminierung sind Aussagen anzusehen, welche dazu geeignet sind, eine einer bestimmten Personengruppe zugehörige Person, auch wenn diese nicht eigentlicher Adressat der Aussage ist, aufgrund dieser Zugehörigkeit abzuwerten.
Verhetzung sind das Angreifen der Menschenwürde anderer in einer Weise, die geeignet ist, das Klima in der Simulation oder den Spielfluss zu stören, durch das Beschimpfen oder das böswillige Verächtlichmachen einer durch Nationalität, Religion, äußerlichen Körpermerkmalen, ethnische Herkunft oder sexuelle Orientierung bestimmter Gruppen.
23. Besonders schwerer Fall
Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn ein Spieler ein regelwidriges Verhalten trotz auftretender Empörung weiterhin fortführt oder durch ein regelwidriges Verhalten Schäden hervorgerufen werden, die mutmaßlich nachhaltig spielschädigend sind. Wird dies durch die Administration festgestellt, ist der Mitspieler dauerhaft auszuschließen.
24. Änderungen des Regelwerks
Dieses Regelwerk kann durch Beschluss der Spielerschaft mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen im Zuge einer dreitägigen Abstimmung geändert werden. Zuvor ist wenigstens sieben Tage lang über die Änderung zu debattieren.