Erste Schritte in der Politiksimulation Die Bundesrepublik
Allgemeines
Die Bundesrepublik ist eine realistische Politiksimulation der deutschen Politik. Wir haben uns hier zusammengefunden, weil wir den Spaß daran haben, die politischen Abläufe der Bundesrepublik zu simulieren, über aktuelle politische Themen zu diskutieren und unsere eigenen Ideen umzusetzen. Grundsätzlich stehen dir alle erdenklichen Wege offen, deine politische Karriere in der Simulation auszugestalten. Du kannst als Landespolitiker in Landtag oder Landesregierung mitarbeiten, dich in den Bundestag wählen lassen, vielleicht deine eigenen Gesetzes schreiben und eines Tages Bundeskanzler werden, als Bundespräsident kandidieren, als Journalist spannende Berichte schreiben oder Interviews führen oder als Richter am Obersten Gericht Hüter über das Grundgesetz sein.
Das gesamte Simulationsgeschehen findet im Forum über schriftliche Beiträge statt. Der folgende Artikel soll Dir als Hilfe dienen, die Abläufe in der Simulation besser zu verstehen. Keine Sorge, wenn du vielleicht von Politik noch nicht so viel Ahnung hast - unsere Simulation bietet Platz für jeden. Wir helfen uns gegenseitig bei Fragen, sodass jeder auf seine Kosten kommt. Auch wenn das Forum am Anfang recht überfordernd wirken mag, du wirst sehen, dass du dich hier schneller einleben wirst als gedacht!
Wichtig ist vor allem eines: Fragen! Ob im Forum oder über Discord - sollte dir etwas unklar sein, sei nicht schüchtern, sondern belagere Administratoren oder einzelne Mitspieler mit deinen Fragen - wir sind alle sehr hilfsbereit und helfen dir gerne beim Einstieg in die Simulation! Denn: Je mehr Mitspieler wir haben, desto mehr Spaß macht es!
Struktur der Simulation
Simulierte Organe
Bundespolitik
Bundestag
Der Bundestag wird alle 10 Wochen von allen Mitspielern von Die Bundesrepublik gewählt. Vier Kandidaten ziehen über die Direktmandate (die Erststimmen aus den vier Bundesländern) ein. Die restlichen 5 Plätze werden über die Zweitstimmen (Listenwahl) auf die verschiedenen Listen aufgeteilt. Die Direktkandidaten werden jeweils durch die Bürger des Bundeslandes gewählt. An der Listenwahl sind alle Mitspieler und Mitspielerinnen teilnahmeberechtigt, die sich im Wahlregister eintragen lassen. Eine Mitteilung zur Eintragung ins Wahlregister gibt es immer vor jeder Wahl. Einen kleinen Einfluss auf das Wahlergebnis hat auch die Aktivität der jeweiligen Parteien in der vergangenen Legislaturperiode - dazu kommt ein geringer Anteil an Zufallspunkten. Du musst dir jedoch über all dies zunächst keine Gedanken machen. Die Wahl wird durch den Bundeswahlleiter geleitet. Er berechnet auch die Sitzzuteilung. Der Bundeswahlleiter wird nebenbei auch nach jeder zweiten Bundestagswahl von allen Mitspielern gemeinsam gewählt!
Sobald der Bundestag gewählt ist, beginnt die eigentliche Arbeit dort. Die Parteien halten Sondierungs- und Koalitionsverhandlungen ab und schlagen nach erfolgreichen Abschluss derselben einen Bundeskanzler dem Bundespräsidenten vor, der dann vom Bundestag gewählt wird. Der gewählte Bundeskanzler bildet dann seine Bundesregierung.
Der Bundestag selbst gibt sich am Anfang jeder Legislaturperiode eine Geschäftsordnung, wo er seine wichtigsten Verfahren regelt (z. B. Dauer der Debatten und Abstimmungen, Verfahren bei Anfragen, etc.). Der Bundestag wählt aus seinen Reihen auch einen Bundestagspräsidenten und seinen Stellvertreter. Dieser ist für die Einleitung der Debatten, Abstimmungen usw. verantwortlich. Dann geht es auch schon los. Die Mitglieder können nun z.B. Anträge und Gesetzentwürfe einbringen, Anfragen an die Bundesregierung stellen oder im Zuge einer sog. "Aktuellen Stunde" über aktuell anstehende Themen debattieren.
Bundesrat
Dem Bundesrat gehören von den jeweiligen Landesregierungen bestellte Mitglieder an. Die Anzahl der Stimmen/Mitglieder des Bundesrates bemisst sich an der Anzahl der Teilnehmer der jeweiligen Landtagswahlen. Der Bundesrat wählt im Abstand von 10 Wochen den Bundesratspräsidenten, der zugleich auch der Stellvertreter des Bundespräsidenten ist.
Bundesregierung
Nachdem dem Bundespräsidenten von einer oder mehreren Parteien ein Bundeskanzler vorgeschlagen worden ist, wählt der Bundestag den Bundeskanzler. Sobald er durch den Bundespräsidenten ernannt worden ist, kann er ihm die Mitglieder der Bundesregierung vorschlagen. Diese werden auch wieder durch den Bundeskanzler erkannt.
Die Bundesregierung ist das Exekutivorgan der Bundesrepublik Deutschland. Sie besteht aus dem Bundeskanzler, den Bundesministern und ggf. einigen Staatssekretären. Die Bundesregierung erarbeitet Gesetzentwürfe und Verordnungen und ist bei verschiedenen nationalen und internationalen Treffen präsent. Zudem hat sie die Pflicht, Anfragen der Opposition im Bundestag zu beantworten.
Landespolitik
Landtag
Jeder zur Landtagswahl angetretenen Liste stehen exakt so viele Sitze im Landtag zu, wie sie Stimmen bei der Wahl erhalten hat. Die Sitzanzahl in den Landtagen variiert deshalb von Legislaturperiode zu Legislaturperiode. Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten und ist das Legislativorgan der jeweiligen Bundesländer, sprich für die Gesetzgebung zuständig.
Landesregierungen
An der Spitze der Landesregierung steht der Ministerpräsident. Er ernennt seine Minister und die Vertreter der Landesregierung im Bundesrat.
Bundespräsident
Siehe auch: Bundespräsident
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er hat vor allem repräsentative Aufgaben, ist aber z. B. auch für die Ernennung des Bundeskanzlers, der Bundesminister und der Obersten Bundesrichter zuständig. Weiter fertigt er alle Bundesgesetze aus.
Der Bundespräsident wird in der Politiksim Die Bundesrepublik im Abstand von 12 Wochen von allen Mitspielerinnen und Mitspielern gewählt.
Oberstes Gericht
Das Oberste Gericht übernimmt die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts sowie der Landesverfassungsgerichtshöfe. Zusätzlich ist es auch für Verfahren der Zivilgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Hier eine Auswahl der Verfahren, mit denen sich das Oberste Gericht beschäftigt:
- Normenkontrollverfahren (Prüfung der formellen und materiellen Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes)
- Organstreitverfahren (Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zwischen Organen des Bundes und der Länder)
- Bund-Länder-Streitigkeiten (Streitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern)
Weiter entscheidet das Oberste Gericht auch über Verstöße gegen die Spielregeln, sowie über Einsprüche gegen Entscheidungen der Moderation und der Administration.
Das Oberste Gericht besteht aus 4 Richtern, wobei zwei durch den Bundestag und zwei durch den Bundesrat gewählt werden. Die Amtszeit der Richter beträgt sechs Monate.
Parteien
Allgemeines
Mitglieder können sich zu Parteien zusammenschließen bzw. diesen beitreten. Um eine neue Partei zu gründen, brauchst Du zwei Gründungsmitglieder. Du musst jedoch keiner Partei beitreten, sondern kannst auch als parteiloser in Die Bundesrepublik Karriere machen. Jedoch gibt es dabei einige Einschränkungen. Beispielsweise können Parteilose mit keiner eigenständigen Liste bei der Bundestagswahl antreten, sondern müssen sich ggf. einer Liste einer Partei anschließen. Parteilose können jedoch in den Landtag gewählt werden und auch über die Direktmandate in den Bundestag gelangen.
Aktuelle Parteien
→ Hauptartikel: Liste der politischen Parteien in Deutschland
Gesetzgebungsverfahren
Bundesebene
Gesetzgebungsinitiative
Auf Bundesebene können sich drei Organe am Gesetzgebungsverfahren beteiligen:
Gesetzentwürfe der Bundesregierung
Gesetzentwürfe der Bundesregierung werden durch die Bundesminister zunächst an den Bundesrat übersandt. Dieser hat die Gelegenheit eine Stellungnahme abzugeben (sprich, er debattiert über den Antrag), bevor dieser an den Bundestag weitergegeben wird.
Gesetzentwürfe des Bundesrates
Über den Bundesrat können die Landesregierungen an der Bundesgesetzgebung teilnehmen. Sie können auch Gesetzentwürfe erarbeiten (sog. Bundesratsinitiative). Über diese debattiert der Bundesrat zunächst und stimmt dann darüber ab. Wird der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen, so wird er an den Bundestag weitergeleitet.
Gesetzentwürfe der Bundestagsfraktionen/-Mitglieder
Jede Bundestagsfraktion und jedes Bundestagsmitglied kann Gesetzentwürfe einreichen.
Verfahren im Bundestag
Im Bundestag wird über jeden Entwurf debattiert. Er kann durch Änderungsanträge abgeändert werden, oder zur weiteren Bearbeitung in einen Ausschuss gegeben werden (Näheres über die Verschiedenen Verfahren regelt die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages). Danach wird über den Entwurf abgestimmt. Erhält der Entwurf mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, so ist er angenommen und wird an den Bundesrat übersandt.
Verfahren im Bundesrat
Im Bundesrat wird erneut über den Entwurf debattiert. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Verfahren:
Einspruchsgesetze
Die meisten Gesetzentwürfe sind sog. Einspruchsgesetze. Das bedeutet, dass der Bundesrat lediglich Einspruch gegen den Entwurf erheben kann. Tut er dies nicht, so ist das Gesetz zustande gekommen und der Bundespräsident kann es verkünden.
Erhebt der Bundesrat Einspruch, so geht das Gesetz zurück an den Bundestag. Dieser kann den Einspruch des Bundesrates überstimmen. Hat der Bundesrat mit der Mehrheit seiner Stimmen Einspruch erhoben, so kann der Bundestag diesen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen überstimmen. Erfolgte der Einspruch des Bundesrates mit 2/3 Mehrheit, so ist zum Überstimmen des Gesetzes auch im Bundestag eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Überstimmt der Bundestag den Bundesrat, so ist das Gesetz zustande gekommen und der Bundespräsident kann es verkünden.
Zustimmungsgesetze
Bei einigen Gesetzen verlangt das Grundgesetz die Zustimmung des Bundesrates. Stimmt dieser mit der Mehrheit seiner Stimmen einem Entwurf zu, so ist das Gesetz zustande gekommen und der Bundespräsident kann es verkünden. Erhält der Entwurf diese Mehrheit nicht, so ist das Gesetz abgelehnt und kommt nicht zustande. Am Ende fertigt der Bundespräsident die zustande gekommenen Gesetze aus und Verkündet sie im Bundesgesetzblatt. Sie werden dann auch unter Gesetze archiviert.
Landesebene
Das Gesetzgebungsverfahren auf Landesebene ist deutlich weniger komplex als jenes auf Bundesebene. Sowohl Landesregierung als auch Landtagsfraktionen, oder -Mitglieder können beim Landtagspräsidium Gesetzentwürfe einreichen. Der Landtag debattiert dann eine bestimmte Zeit über den Entwurf (die Dauer der Debatte wird in den Geschäftsordnungen der jeweiligen Landtage geregelt) und stimmt dann darüber ab. Erhält der Entwurf mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, so ist er angenommen und der Ministerpräsident verkündet das Gesetz. Stimmt der Landtag dem Gesetzentwurf nicht mehrheitlich zu, so gilt er als abgelehnt.
Spielregeln
Die Spielerschaft als Ganze hat zwei "Gesetze" erarbeitet, welche die Spielregeln beinhalten. Diese Spielregeln haben in Die Bundesrepublik Gesetzeskraft und gelten bedingungslos. Sie stehen in der Hierarchie der Gesetze über dem Grundgesetz. Sprich: Die Spielregeln gelten, egal was Grundgesetz oder anderweitige Gesetze sagen. Viele grundlegenden Regeln haben wir dir schon in diesem Artikel erklärt. Wenn du gern genauer Bescheid weißt, lohn sich auf jeden Fall ein Blick ins Gesetz!
Die Formulierung als Gesetz birgt einen kleinen Haken: Die Spielregeln sind nicht so einfach zu verstehen. Deshalb: Hast du Fragen bezüglich der genauen Regeln, wende dich am besten an Administratoren, Richter oder andere Mitspieler. Sie können dir bei Zweifeln helfen oder dich an die richtige Person vermitteln.
- Die grundlegenden Spielregeln sind hier zu finden: vDeutsches Gesetzbuch
- Die Regeln bezüglich Administration, Moderation und Sanktionierung von Spielern findet sich hier: Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik
WICHTIG: Du darfst generell nur mit EINEM EINZIGEN ACCOUNT aktiv sein. Es gibt gewisse Ausnahmen, aber vergewissere dich besser vorher, ob die Erstellung eines Zweitaccount erlaubt ist, um Sperren zu vermeiden!